Der Meisterbrief steht für Qualität und Qualifikation im Handwerk. Jetzt lohnt sich der Titel noch mehr. Denn jeder neue Meister und jede neue Meisterin bekommt vom Land Baden-Württemberg eine Prämie in Höhe von 1500 Euro. Die Meisterprämie gilt rückwirkend für alle erfolgreichen Abschlüsse ab dem 1. Januar 2020 und kann jetzt direkt bei der Handwerkskammer beantragt werden, die das Meisterprüfungszeugnis ausgestellt hat. Es zählen Abschlüsse nach dem Handwerksregister A und B. Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann die Meisterprämie auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden. Beschäftigungsort und/oder Hauptwohnsitz der Meisterabsolventen müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg liegen. Wurde die Meisterprüfung außerhalb von Baden-Württemberg abgelegt, sind Meisterabsolventen antragsberechtigt, wenn sie nachweisen können, dass die Prüfung im entsprechenden Handwerksgewerk in Baden-Württemberg nicht angeboten wird. In diesen Fällen hilft die für den Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg zuständige Handwerkskammer weiter.
Führungskräfte, Gründer und Betriebsübernehmer mit Meistertitel werden dringend gebraucht. Die Meisterprämie könne einen zusätzlichen Anreiz für eine Karriere im Handwerk schaffen, sei vor allem aber ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.
Informationen zur neuen Meisterprämie und ein Antragsformular zum Download stehen unter www.hwk-konstanz.de/meisterpraemie. (sk)