Noch bis zum 20. September 2019 können sich Handwerksbetriebe aus Nordrhein-Westfalen um den Innovationspreis Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen bewerben. Der vom Wirtschafts- und Digitalministerium ausgeschriebene, mit jeweils 10 000 Euro dotierte Preis wird vergeben an einen herausragenden Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten sowie an ein Unternehmen mit mindestens zehn
Mitarbeitern.
Nicht nur technologische Neerungen gefragt
Der Unternehmenspreis wird alle zwei Jahre an Handwerksbetriebe vergeben, die nicht nur technologisch innovative Neuerungen umsetzen, sondern auch für neue Verfahren und Lösungsstrategien in sämtlichen ökonomischen oder sozialen Bereichen stehen. Innovationen können sich demnach beziehen auf:
- Produkte oder Dienstleistungen mit neuen oder wesentlich verbesserten Eigenschaften
- neue oder wesentlich verbesserte Produktions- oder Vertriebsmethoden
- neue Organisationsmethoden im Hinblick auf geschäftliche Prozesse, Arbeitsorganisation und Unternehmensbeziehungen nach außen.
Teilnehmen können Unternehmen, die in Nordrhein-Westfalen als Betrieb bei der Handwerkskammer in der Handwerksrolle eingetragen sind. Bei den Bewerbungen werden der Neuigkeitswert für die Wirtschaft und Branche genauso betrachtet wie die ökonomische Verwertbarkeit der Innovation und die betriebliche und außerbetriebliche Wirkung. (bs)
www.wirtschaft.nrw/innovationspreis-handwerk