Gutmann, Anbieter von Dunstabzugshauben, muss seinen Geschäftsbetrieb einstellen. Das teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Holger Blümle von Schultze & Braun den 89 Beschäftigten mit. Zuvor hatte die Agentur für Arbeit entschieden, dass die Mitarbeiter nach dem neuerlichen Insolvenzantrag kein Insolvenzgeld erhalten.
„Ich bedauere die Entscheidung, die nach dem Insolvenzantrag eine weitere Hiobsbotschaft für die Mitarbeiter bedeutet. Eine Sanierung ohne die Gewährung von Insolvenzgeld ist nicht möglich, wenn das insolvente Unternehmens zeitgleich die vollen Löhne tragen muss“, sagt Blümle.
Die Agentur für Arbeit begründet ihre Entscheidung damit, dass mit dem neuerlichen Insolvenzantrag kein neues Insolvenzereignis vorliege, mit dem für die Mitarbeiter ein erneuter Anspruch auf Insolvenzgeld entstehe. Vielmehr seien noch Zahlungsverpflichtungen aus dem Insolvenzplan des vorangegangenen Sanierungsverfahrens offen. (bs)