Das 2009 eingeführte KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung – Einbruchschutz)“ wurde nun für die Jahre 2014 bis 2018 durch das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) evaluiert. Das Ergebnis für die 2015 innerhalb des Förderprogramms eingeführte Förderung einbruchschützender Maßnahmen: Insgesamt wurden in dem Zeitraum für Einbruchschutzmaßnahmen etwa 166.000 Wohneinheiten, also zirka 55.000 Wohnungen jährlich, mit einem Fördervolumen von 107 Mio. Euro gefördert. Die große Mehrheit davon im Rahmen eines Zuschusses, denn 38 Mio. Euro wurden im Kreditprogramm und 69 Mio. Euro im Zuschussprogramm ausgezahlt.
Laut der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) geht die Zahl der Wohnungseinbrüche in den letzten Jahren immer weiter zurück. Im Jahr 2019 waren es 87.000 Fälle. Über 45 % der Wohnungseinbruchdiebstähle scheiterten bereits beim Versuch. Das lässt vermuten, dass sich die Sicherungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren immer weiter verbessert haben. Um noch mehr Einbrüche im Vorfeld zu verhindern, ist es wichtig in Sicherungstechnik zu investieren.
Einbruchschutz verbessern
Obwohl das KfW-Förderprogramm gut angenommen wird, ist der Wohnungsbestand laut der KfW in Deutschland jedoch insgesamt nur schlecht gegen Einbrüche geschützt. Nur zirka ein Viertel, das entspricht 9 Mio. Wohnungen von gesamt 37 Mio. Wohnungen, sind ausreichend gesichert. Daher sollte vor allem hier in entsprechende Sicherungstechnik investiert werden.
Staatliche Förderung nutzen
Die KfW führt in dem Merkblatt zur entsprechenden Förderung alle förderfähigen Maßnahmen auf. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise der Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren und das Nachrüsten einbruchhemmender Produkte für die genannten Türen und für vorhandene Fenster und Fenstertüren. Neu dazugekommen sind seit 2019 Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, den Antrag vor Umbaubeginn bei der KfW zu stellen.
Zuschuss erhalten
Über das KfW-Zuschussprogramm zum Einbruchschutz (455-E) erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss in Höhe von 10 bis 20 % der förderfähigen Investitionskosten. Bei Investitionen von 500 bis 1.000 Euro erhält man so pro Antrag Zuschüsse in Höhe von 100 bis 200 Euro. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, fördert die KfW die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen Investitionskosten mit 10 %. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten. Aktuell ist es so, dass der überwiegende Teil der Zuschussempfänger selbstnutzende Eigentümer sind und somit mehr in Ein- und Zweifamilienhäuser investiert wurde. „
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sind auf der KfW-Website unter www.kfw.de/455-E zu finden. (sk)