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KfW fördert energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden

Mit Dachoberlichtern Energiebedarf senken
KfW fördert energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden

KfW fördert energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
Ab dem 1. Juli 2015 fördert die KfW Bankengruppe auch die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden im Rahmen ihres Energieeffizienzprogramms „Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278)“. Das meldet der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Neben dem energieeffizienten Neubau und der vollständigen Sanierung von gewerblichen Nichtwohngebäuden bezuschusst die KfW auch Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden. Wer jetzt seine Heizungsanlage erneuert oder den Wärmeschutz an Dach und Wänden optimiert, profitiert von niedrigen Kreditzinsen und Tilgungszuschüssen.
Mit dem Programm wendet sich die KfW an Unternehmen aus Produktion und Handel, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Detaillierte Programmbedingungen können dem KfW-Merkblatt (Bestellnummer 600 000 3412) entnommen werden.
Lass die Sonne rein: Mehr Tageslicht, weniger laufende Kosten
Weiter weißt der der FVLR darauf hin, dass sich auch an der Gebäudehülle Maßnahmen umsetzen lassen, die den CO2-Ausstoß deutlich mindern – etwa die Sanierung alter oder die Nachrüstung mit neuen Lichtkuppeln und Lichtbändern. Davon profitieren auch die Unternehmen: Moderne drei- oder vierschalige Dachoberlichter haben einen geringen Wärmedurchgang bei einer hohen Lichtdurchlässigkeit. Sie liefern genügend Tageslicht, um den Bedarf an künstlichen Lichtquellen zu senken. Außerdem tragen sie zur Dämmung beheizter Räume bei, was bei den Heizkosten erhebliche Sparpotenziale freisetzt.
Tilgungszuschüsse nutzen – Was wird wie gefördert?
Grundsätzlich werden alle anfallenden Kosten für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen gefördert. Dazu gehören Planungs- und Materialkosten sowie die Kosten für den Einbau der Dachoberlichter durch ein Fachunternehmen. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers und wird unter Berücksichtigung der KfW-Bonitätsklassen individuell festgelegt. Nach Durchführung der Maßnahmen prüft ein Sachverständiger den fach- und fristgerechten Einsatz der Mittel. Hat das Unternehmen die technischen Anforderungen erfüllt, gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss in Höhe von fünf Prozent des zugesagten Betrages, jedoch maximal 50 Euro pro Quadratmeter.
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