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KfW-Zuschuss zum Einbruchschutz erhöht

Investitionen bis 1000 Euro mit 20 Prozent gefördert
KfW-Zuschuss zum Einbruchschutz erhöht

Die KfW-Bankengruppe hat den Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“ in ihrem Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ erhöht. Das meldet der Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB). So erhalten Endverbraucher, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten ab sofort mehr Förderung – vielleicht ein guter tipp für Ihre Kunden.

Was ändert sich?

Zum 15. September 2017 hat die KfW ihre Zuschusshöhe für Investitionen von 500 Euro bis 1.000 Euro von 10 auf 20 % erhöht. Somit gibt es bei Investitionen von 500 bis 1.000 Euro pro Antrag Zuschüsse in Höhe von 100 bis 200 Euro. Dies soll ein zusätzliches Plus zu der in diesem Jahr herabgesetzten Mindestinvestitionssumme darstellen und vor allem Mietern zugutekommen.

Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, fördert die KfW die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen Investitionskosten mit 10 %.

Was sollte man beachten? Was wird gefördert?

Bei dem KfW-Förderprogramm gibt es verschiedene Möglichkeiten in den Einbruchschutz zu investieren. Zu den entsprechenden Maßnahmen gehören beispielsweise der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren, der Einbau von Gegensprechanlagen und Türspionen sowie das Nachrüsten einbruchhemmender Produkte wie Mehrfachverriegelungen, Querriegelschlösser und Zusatzschlösser.

Wichtig: Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist zu beachten, dass der Antrag vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden muss.

Wer kann die Zuschüsse beantragen? Was ist maximal drin?

Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten.

Warum lohnt es, vorzubeugen?

Dass der richtige Einbruchschutz ein wichtiges Thema ist und dass sich Vorbeugung lohnen kann, zeigen auch die Zahlen der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).

Die Statistik belegt, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche 2016 zwar nicht gestiegen, jedoch weiterhin relativ hoch ist. Dabei handelt es sich um insgesamt über 151.000 Fälle. Somit ist die Anzahl der Wohnungseinbruchdiebstähle zum Vorjahr um 9,5 % gesunken und liegt in etwa wieder auf dem Stand von 2014 (2014: ca. 152.00 Fälle). Laut Kriminalstatistik könnten viele Einbrüche im Vorfeld durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden. Ältere Türen und Schlösser bieten jedoch kaum Schutz vor einem Einbruch und so ist es wichtig, in moderne Sicherheitstechnik zu investieren.

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