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Leitern regelmäßig selbst auf Sicherheit prüfen

Neue zertifizierte Seminarreihe
Leitern regelmäßig selbst auf Sicherheit prüfen

Leitern regelmäßig selbst auf Sicherheit prüfen
Befähigte Personen für Leitern, Tritte, Klein- und Fahrgerüste werden ausgebildet, um zum Beispiel Leitern regelmäßig auf korrekten Zustand zu prüfen. (Foto: Euroline)
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass Unternehmen Arbeitsmittel wie Leitern und Gerüste regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen – und dies nachweisen. Euroline (Bad Pyrmont) bildete dazu jetzt erstmals Mitarbeiter der Firmen aus Industrie und Handwerk zur „Befähigten Person für Leitern, Tritte, Klein- und Fahrgerüste“ aus. Die nächste Seminarreihe startet mit Terminen am 13. und 20. November 2013. Interessierte können sich ab sofort einen Platz reservieren.

Wer in der Höhe arbeitet, vertraut seine Sicherheit immer auch ein Stück weit der Steigtechnik an. Perfekte Funktion und ordnungsgemäßer Zustand sind deshalb gesetzlich verankert: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine sach- und fachkundige Person die Steigtechnik regelmäßig (je nach Betriebsverhältnissen) auf korrekten Zustand prüft. Wenn beispielsweise Leitern täglich stark beansprucht werden, kann das sogar die tägliche Prüfung bedeuten. Die Sachkunde ist sogar nachzuweisen.
Bei den Seminaren des Steigtechnik-Spezialisten lernen die Teilnehmer, Steigtechnik sachkundig zu prüfen, Schäden rechtzeitig zu erkennen und die Leitern somit rechtzeitig reparieren zu lassen oder auszumustern. Als Abschluss erhalten sie die Zertifizierung „Befähigte Person für Leitern, Tritte, Klein- und Fahrgerüste“ (gem. § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung und der BGI 694). Seminar-Inhalte im Überblick:
  • Sicherheitstechnische Hintergründe: Unfälle, Folgekosten, Bedeutung der „Befähigten Person
  • Rechtsgrundlagen für Betriebe (GPSG, BetrSichV / BGI694) Normen und Vorschriften (u. a. DIN EN 131)
  • Leiterbauarten, Verwendung, Gefährdungsbeurteilung
  • Reparatur oder Ausmusterung schadhafter Leitern
  • Wiederkehrende Prüfung: Organisation, Checklisten, Praxisübungen
  • Handlungsanleitung Fahrgerüste (BetrSichV und BGI 663)
  • Test und Zertifikatsverleihung (Das Abschlusszertifikat ist anerkannt durch den Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. (VDSI) und wird mit zwei Weiterbildungspunkten bewertet.)
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