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Lob und Tadel für Union und SPD

Unternehmerfrauen zum Koalitionsvertrag
Lob und Tadel für Union und SPD

Lob und Tadel für Union und SPD
Die Bundesvorsitzende der Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) Heidi Kluth hält eine gesetzlich vorgegebene Frauenquote in der Privatwirtschaft für überflüssig. Den Ausbau der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung begrüßt sie. (Bild: bv-ufh)
Der Bundesverband der Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) hat sich zum Koalitionsvertrag von Union und SPD geäußert – mit Lob und Tadel.

Kritikpunkte des UFH:
  • Es ist kein Einstieg in den Abbau der kalten Progression vorgesehen. „Die bestehende Ungerechtigkeit im steuerlichen Bereich wird damit fortgeschrieben“, beklagt Heidi Kluth, die Bundesvorsitzende des UFH.
  • In der Energiepolitik wird nach Ansicht des UFH die Chance versäumt, mit einem Einstieg in die steuerliche Abschreibung der energetischen Gebäudesanierung die Energieeffizienz stärker in den Vordergrund zu rücken.
Das begrüßen die Unternehmerfrauen:
  • „Der beschlossene Ausbau der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für Geburten vor 1992 schafft mehr Gerechtigkeit für ältere Müttergenerationen“, so Heidi Kluth. Jedoch müssten solche gesamtgesellschaftlichen Ausgaben aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.
  • Der UFH bewertet es als positiv, dass die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung erhalten bleibt.
  • Positiv sei weiterhin, dass an einem Erbschaftssteuerrecht festgehalten wird, das Unternehmensübergaben im Mittelstand nicht gefährdet.
Das fehlt laut UFH im Koalitionsvertrag:
Der UFH und andere Wirtschaftsverbände hatten gefordert, die 2006 eingeführte Vorfälligkeit der Sozialbeiträge rückgängig zu machen. „Hier hat die Politik ihr Versprechen gebrochen. Die Rücknahme war zugesagt, sobald sich die Finanzlage der Sozialkassen erholt hat“, so Kluth. Die Vorfälligkeit entziehe den Betrieben Liquidität und bedeute vor allem für kleine Betriebe einen enormen Bürokratieaufwand.
Eine gesetzlich vorgegebene Frauenquote in der Privatwirtschaft ist nach Ansicht des UFH nicht notwendig. Im Handwerk wachse der Frauenanteil auch ohne gesetzliche Zwänge. Allerdings müssten gerade Handwerksorganisationen noch mehr dafür tun, Frauen für ihre Gremien zu gewinnen. (nr)
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