Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat kürzlich die verfügbaren Fördermittel für den Einbruchschutz für dieses Jahr aufgestockt, so der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie. Damit stehen insgesamt 65 Mio. Euro statt wie bisher 50 Mio. Euro als Zuschuss zur Verfügung. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter über die KfW-Bankengruppe beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden.
Zuschüsse bis 1600 Euro
Über das Förderprogramm erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss in Höhe von 10-20 % der förderfähigen Investitionskosten. Bei Investitionen von 500 bis 1000 Euro erhält man so pro Antrag Zuschüsse in Höhe von 100 bis 200 Euro.
Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1000 Euro, fördert die KfW die ersten 1000 Euro mit 20 % und die restlichen Investitionskosten mit 10 %. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15 000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse in Höhe von bis zu 1600 Euro zu erhalten.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag jedoch vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden. (bs/Quelle: Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie)