1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Aktuelles » Markt & Branche »

Mehrfamilienhäuser: Nächtliche Abschließpflicht unwirksam

Urteil des Frankfurter Landgerichts
Mehrfamilienhäuser: Nächtliche Abschließpflicht unwirksam

Mehrfamilienhäuser: Nächtliche Abschließpflicht unwirksam
Verriegeln verboten Im Brandfall kann die abgeschlossene Hauseingangstür eines Mehrparteienhauses zur tödlich Falle werden. (Foto: BirgitH, Pixelio)
Der Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung, wonach die Hausbewohner die Haustür nachts nicht nur schließen, sondern abschließen müssen, widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und ist ungültig. Dies entschied nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt a. M., Az. 2 – 13 S 127/12) . Bei Bränden oder anderen Notfällen sei eine abgeschlossene Haustür ein tödliches Hindernis, heißt es als Begründung.

Videos belegen Urteilsbegründung
In Mehrfamilienhäusern streiten Bewohner immer wieder darum, ob die Hauseingangstür nachts abzuschließen ist. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften schreiben oft in der Hausordnung eine Abschließpflicht vor. Diese soll Einbrüchen vorbeugen. Das nächtliche Abschließen kann jedoch selbst ein Sicherheitsrisiko sein. Denn: Im Brandfall ist keine Zeit, um nach einem Schlüssel zu suchen. Internetvideos von Feuerwehren etwa über Christbaumbrände belegen dies eindrucksvoll.
Was war im speziellen Fall geschehen?
Die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft hatten bei einer Eigentümerversammlung beschlossen, dass die Hauseingangstür in der Zeit zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens abzuschließen sei. Ein Mitglied der Gemeinschaft ging gegen den Beschluss vor.
Das Landgericht Frankfurt am Main erklärte den Beschluss für unwirksam. Ein bei Nacht abgeschlossenes Haus könnten die Bewohner im Falle eines Brandes oder eines anderen Notfalls nur noch mit Hilfe eines Schlüssels verlassen.
In Paniksituationen sei jedoch nicht damit zu rechnen, dass jeder einen Schlüssel dabeihabe. Die Haustür sei dann ein tödliches Hindernis. Auch in Mietverträgen sei eine Abschließpflicht nach Ansicht vieler Gerichte unwirksam.
Einbruchssicherheit durch Panikschloss gewährleisten
Dem Interesse der Hausbewohner an Einbruchssicherheit könne die Gemeinschaft durch eine Haustür entsprechen, die zwar verschließbar sei, von innen aber mit Hilfe eines Panikschlosses immer ohne Schlüssel geöffnet werden könne.
Diese einfache Möglichkeit berücksichtige die Interessen aller Bewohner. Die Eigentümerversammlung habe sie diskutiert und verworfen. Daher entspreche der Beschluss nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.05.2015, Az. 2–13 S 127/12 )
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de