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Meister-Bafög: Höherer Förderbetrag, mehr Erfolgsbonus

Änderungen im Bundestag beschlossen
Meister-Bafög: Höherer Förderbetrag, mehr Erfolgsbonus

Meister-Bafög: Höherer Förderbetrag, mehr Erfolgsbonus
Mehr Geld gibt es ab August 2016 im Rahmen des Meister-Bafög u. a. auch für Schreiner und Tischler. (Foto: Andreas Hermsdorf, Pixelio)
Deutlich mehr Geld werden angehende Handwerksmeister ab August 2016 im Rahmen des Meister-Bafög erhalten. Das hat der Bundestag jetzt beschlossen. Dafür werden alleine in den nächsten vier Jahren 245 Mio. Euro zusätzlich eingesetzt. Seit der Einführung des Meister-Bafögs vor rund 20 Jahren haben bereits 1,7 Mio. Handwerker von der Finanzspritze profitiert.

Mehr Zuschüsse
Ab dem 1. August können Meisterschüler in Vollzeitlehrgängen einen Zuschuss zum Unterhalt von 333 Euro erhalten (bisher 238 Euro). Der restliche Förderbetrag bis zum monatlichen Budget von zukünftig 768 Euro für Alleinstehende steht als zinsgünstiges KfW-Darlehen zur Verfügung. Der Höchstbetrag für Alleinerziehende liegt dann bei 1003 Euro und erhöht sich (unabhängig vom Einkommen) um 130 Euro pro Kind. Verheiratete mit einem Kind können als Höchstbetrag 1238 Euro erhalten, Verheiratete mit zwei Kindern 1473 Euro.
Vermögen wird angerechnet, Freibeträge steigen
Allerdings wird auf den Unterhaltsbeitrag wie bisher Einkommen und Vermögen des Teilnehmers und Einkommen vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner angerechnet. Dabei werden für den Teilnehmer des Meisterkurses selbst, seinen Ehegatten und die Kinder Freibeträge berücksichtigt. Die Vermögensfreibeträge steigen um fast 10.000 Euro auf jetzt 45.000 Euro pro Teilnehmer, für Ehepartner und Kinder sind 2100 Euro frei. Die Einkommensfreibeträge für den Teilnehmer steigen ebenfalls: Er darf 290 Euro pro Monat dazu verdienen (bisher 255 Euro).
Erfolgsbonus angehoben
Besonders attraktiv ist, dass der erfolgreiche Meister-Abschluss stärker belohnt wird: Wer die Abschlussprüfung besteht, dem werden 30 % des Restdarlehens erlassen (bisher 25 %). Die Darlehen für den Unterhalts- und für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Der maximale Beitrag für die Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt – und zwar von 10.226 auf 15.000 Euro. Ebenfalls positiv: Der Zuschuss für das Meisterstück wird von 1534 Euro auf 2000 Euro angehoben.
Auch für Bachelor und Studienabbrecher
Mit der Novelle wird das Meister-BAföG nun auch für Bachelor-Absolventen geöffnet und Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind, können mit bestimmten Vorqualifikationen ebenfalls künftig Meister-BAföG erhalten. (bs/Quelle: Deutsche Handwerks-Zeitung)
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