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Meisterpflicht im Bestattungsgewerbe

Fachverband Hessen/Rheinland-Pfalz fordert
Meisterpflicht im Bestattungsgewerbe

Meisterpflicht im Bestattungsgewerbe
Die meisten beteiligten Verbände sind davon überzeugt, dass auch im Bestattungsgewerbe die Meisterpflicht eingeführt werden sollte. Foto: Pixabay

In der parlamentarischen Sommerpause soll in Berlin eine Gesetzesvorlage zur „Rückvermeisterung“ erarbeitet werden. Dabei geht es zwar vor allem um die Gewerke, die im Rahmen der Handwerksnovelle 2003 aus dem Katalog der zulassungspflichtigen Handwerke gestrichen wurden, aber auch das Bestattungsgewerbe hat nun seine Forderung auf Einführung einer Meisterpflicht gestellt. Gemessen an den von der Kommission erarbeiteten Kriterien „Gefahrgeneigtheit“, „Verbraucherschutz“ und „Wahrung des Kulturgutes“ sind die beteiligten Verbände, zu denen auch Verbände des Tischler- und Schreinerhandwerks gehören, fest davon überzeugt, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einführung der Meisterpflicht zu erfüllen.

Gutachterliche Stellungnahme

  Hierzu hat der Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen / Rheinland-Pfalz als Landesinnungsverband für das Tischlerhandwerk, Bestattungs- und Montagegewerbe gemeinsam mit der Bundesfachgruppe Bestatter im Bundesverband Holz und Kunststoff, dem Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. sowie dem Verband Deutscher Bestattungsunternehmen e.V. eine gutachterliche Stellungnahme durch einen der führenden deutschen Bestattungsrechtler, Prof. Dr. Dr. Tade Spranger, in Auftrag gegeben. Diese Organisationen repräsentieren 15 von 16 Landesinnungsverbänden des Bestattungsgewerbes sowie rd. 95 % der Bestattungsunternehmen.

Hierzu muss man wissen, dass das Bestattungsgewerbe bislang keinerlei Zulassungsvoraussetzungen kennt und auf freiwilliger Basis in den vergangenen Jahren sowohl eine Ausbildungsordnung und eine Meisterprüfungsordnung erarbeitet hat.

Der Hintergrund

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD wurde u. a. die Wiedereinführung der Meisterpflicht beschlossen, insoweit sie einerseits von den Gewerken gewünscht und andererseits mit dem Europa- und Verfassungsrecht vereinbar ist.

 In der Folge hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe der Koalitionsparteien einen Kriterienkatalog erarbeitet, unter welchen Voraussetzungen eine „Rückvermeisterung“ zulässig sein kann. Nach einer Anhörung der interessierten Verbände soll nun in der parlamentarischen Sommerpause von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums eine Gesetzesvorlage erarbeitet werden, die nach Beratung und Beschlussfassung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. (ra)

www.dib-bestattungskultur.de

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