Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten besondere Regeln. Das Widerrufsrecht ist die in der Praxis wichtigste Besonderheit. Dieses Recht erlaubt es Verbrauchern, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Dazu hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem aktualisierten Merkblatt erläutert, was Handwerker wissen müssen.
Das Wichtigste aus dem Merkblatt, das hier heruntergeladen werden kann:
- Das Widerrufsrecht gilt für Handwerker, die mit Verbrauchern am Telefon, per E-Mail oder außerhalb ihrer Geschäftsräume Verträge schließen.
- Verbraucher können diese Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Zeitraum verlängert sich um ein Jahr, wenn der Handwerker hierüber nicht aufklärt oder das Muster-Widerrufsformular nicht aushändigt. Achtung: Bei bestimmten Fehlern haben Verbraucher keinen Wertersatz zu leisten. Handwerker bleiben dann auf ihren Arbeitskosten sitzen.
- Verbrauchern ist zusammen mit der Musterbelehrung auch das Muster-Widerrufsformular auszuhändigen. Sofern möglich, sollten die Arbeiten erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ausgeführt werden. Andernfalls muss der Verbraucher darüber informiert werden, dass er die bis zum Widerruf geleistete Arbeit zu vergüten hat. (bs)
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