Durch einen neuen Erlass der beteiligten Bundesministerien vom 6. Oktober 2017 ist es nun möglich, neben einer aufwändigen Zertifizierung (z. B. durch die Systeme FSC oder PEFC) auch mit einem Einzelnachweis an öffentlichen Ausschreibungen für nachhaltige Holzprodukte teilzunehmen. Der Nachweis bescheinigt die Herkunft des verwendeten Holzes aus nachhaltigem Anbau und kann vom ift Rosenheim ausgestellt werden. Vor allem für kleinere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe sowie Unternehmen, die nur selten Aufträge für die öffentliche Hand ausführen, ist der Einzelnachweis eine kostengünstige und effektive Alternative zur Chain-of-Custody-Zertifizierung.
Prüfbescheinigung innerhalb weniger Tage
Das Thema Nachhaltigkeit wird immer wichtiger. Neben führenden Handelsketten, Baumärkten und kaufkräftigen „Ökobauherren“ hat das auch die öffentliche Hand erkannt. Diese fordert schon seit 2010 im „Beschaffungserlass für Holzprodukte“ bei Staatsaufträgen ab einem Warenwert von 2000 Euro einen Nachweis, dass das verwendete Holz aus nachhaltiger und legaler Waldwirtschaft stammt.
Zur Erfüllung der Nachweispflicht gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber nach Zuschlag und vor Einbau der Holzprodukte kann man den Einzelnachweis beim ift Rosenheim anfordern. Danach erhält man die vorbereitenden Unterlagen zur Dokumentenprüfung. Nur bei komplexeren Einzelfällen ist eine Vor-Ort-Besichtigung durch einen Auditor notwendig. Nach Prüfung der relevanten Daten durch einen ift-Experten erfolgt eine Bestätigung und die Prüfbescheinigung kann innerhalb von wenigen Tagen ausgestellt werden. Der Einzelnachweis ist somit ein Mittel des Herkunftsnachweises von Holzprodukten, die in direktem Bezug zu einem bestimmten Auftrag stehen. (bs/Quelle: ift Rosenheim)
Weitere Informationen zu den Einzelnachweisen findet man auf der ift-Website unter www.bit/ly/einzelnachweis-ift