Mit ihrer neuen Branchenregel „Tischler- und Schreinerhandwerk“ bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gerade kleinen und mittelständischen Betrieben einen kompakten und anschaulichen Überblick über Gefährdungen und Arbeitsschutzmaßnahmen in Tischlereien und Schreinereien.
Hoher Praxisbezug
„Viele Unfälle sind auf eine falsche Handhabung von Werkzeugen oder unsachgemäßes Einrichten von Maschinen zurückzuführen“, sagt Hubert Gentner von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und einer der Verfasser der neuen Branchenregel. Um einen hohen Praxisbezug zu gewährleisten, haben BGHM-Fachleute intensiv mit erfahrenen Praktikern und Handwerksmeistern zusammengearbeitet: In der Branchenregel werden die gängigen stationären Maschinen dargestellt, die rechtlichen Grundlagen genannt und die wesentlichen Gefährdungen sowie die Maßnahmen für sicheres Arbeiten an der jeweiligen Maschine erläutert. Dazu gibt es stets ein Beispiel für beste Praxis und Hinweise auf weiterführende Informationen.
Weitere Themen sind Organisationsmaßnahmen, Arbeitsplätze und Verkehrswege, Gerüste und fahrbare Bühnen sowie Ladungssicherung. Neben den Grundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt die Branchenregel wichtiges Wissen über Holzstaub, Brand- und Explosionsschutz und gängige Gefahrstoffe wie etwa Lacke und Lasuren. (bs/Quelle: sifa-sibe.de)
Voraussichtlich ab Mitte Juni steht die Branchenregel zum Download bereit unter publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26936