Die Europäische Kommission hat die EU-Krebsrichtlinie überarbeitet und damit auch die für Tischler und Schreiner wichtigen Holzstaubgrenzwerte angefasst.
Anpassung an deutsche Regeln
Die Grenze für Hartholzstäube wird von derzeit 5 mg/m³ zunächst auf 3 mg/m³ und nach weiteren fünf Jahren auf 2 mg/m³ gesenkt. In Deutschland gelten für die als krebserregend eingestuften Eichen- und Buchenstäube bereits jetzt 2 mg/m³ – die EU holt also auf. Gültig sind die neuen Grenzwerte aber erst, wenn die Richtlinie beschlossen ist. Dann werden auch die Stichtage für die Fünf-Jahres-Frist festgelegt. Hierfür gibt es bislang noch keine konkreten Termine.
TSD sensibilisierte
Das Europaparlament hatte sogar weitere Verschärfungen gefordert: Von 2 mg/m³ und einer Ausdehnung auf alle Holzstäube war die Rede. Damit hätten selbst die strengen deutschen Regeln nicht mehr ausgereicht. Ein von Tischler Schreiner Deutschland (TSD) im Bundesumweltministerium initiiertes Gespräch sensibilisierte die nationale Position. Die neue EU-Richtlinie ist ein Kompromiss, TSD will am Ball bleiben.
Details noch zu klären
Offen ist noch, wie der neue EU-Grenzwert im nationalen Risiko-Akzeptanz-Modell umgesetzt und die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 553), die den Umgang mit Holzstaub betrifft, formuliert wird. Außerdem gibt es in Europa nach wie vor unterschiedliche Messmethoden für Grenzwerte.
Umsetzbarkeit fraglich
Der neue Grenzwert soll Werkstätten sauberer machen. Man müsse jedoch im Auge behalten, wie er eingehalten werden kann – denn Anlagentechnik könne nicht jede Situation kompensieren. Schließlich sind auch einfache Tätigkeiten an Handarbeitsplätzen und auf Montage betroffen. (Quelle: Ralf Spiekers, Abteilungsleiter Technik, Normung und Arbeitssicherheit bei TSD)