Im äußersten Falle, wenn keine anderen Mittel mehr helfen, kann eine Eigentümergemeinschaft ein Mitglied dazu zwingen, sein Eigentum zu verkaufen. Dieses Urteil fällte das Landgericht Dortmund (Aktenzeichen 17 S 69/2). Vorher muss es, so der Infodienst Recht und Steuern der LBS, allerdings zu einer schweren Pflichtverletzung gekommen sein.
WEG beschließt Entzug des Eigentums
Im konkreten Fall sabotierte ein Eigentümer den mehrheitlich beschlossenen Einbau von neuen Fenstern im gesamten Hause. Er zog vor Gericht und unterlag in dieser Sache. Anschließend untersagte er den Bauarbeitern das Betreten seiner Wohnung und widersetzte sich schließlich einer gerichtlichen Anordnung, die ihn verpflichtete, den Arbeitern Zutritt zu gewähren. Die Angelegenheit zog sich nach dem ursprünglichen WEG-Beschluss über Jahre hin, am Ende entschied sich die Gemeinschaft mehrheitlich für den Entzug des Eigentums.
Die Entscheidung, von dem Eigentümer den Verkauf seiner Wohnung zu fordern, sei rechtlich korrekt gewesen, so eine Zivilkammer des Landgerichts Dortmund. Die „hartnäckige Verweigerung der Duldung des Fensteraustauschs“ habe dazu geführt. Selbst während des Entziehungsverfahrens habe der Betroffene noch auf seiner Haltung beharrt und damit bewiesen, dass er sich nicht an Anordnungen halten wolle. (bs)