Bislang war die Angabe hinsichtlich der Emissionen aus Bau-, Dekorations- und Einrichtungsprodukten auf dem französischen Markt freiwillig. Ab dem 1. Januar 2012 wird die Angabe nun verpflichtend. Produkte, die in Frankreich neu in Verkehr gebracht werden, müssen dann eine entsprechende Kennzeichnung tragen.
Für Fabrikate, die bereits auf dem Markt sind, gilt die Kennzeichnungspflicht ab dem 01.09.2013. Betroffen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Fußbodenbeläge, Farben, Lacke, Fenster, Türen, Wand- und Deckenverkleidungen. Möbel und andere Einrichtungsstücke werden ausgeklammert.
Auf www.developpement-durable.gouv.fr wird bekannt gegeben, welche Bau- und Einrichtungsprodukte konkret unter die neue Verordnung fallen.
Die Grenzwerte der einzelnen Emissionsklassen beziehen sich auf die Gesamt-VOC-Emissionen sowie Bewertungen für zehn einzelne Stoffe, unter anderem Formaldehyd. Die Richtigkeit der Angaben hat der Hersteller zu verantworten. Bereits vorliegende Prüfergebnisse, die auf Grundlage anderer Regelungen (z. B. AgBB, DIBt, eco-INSTITUT-Label, Blauer Engel) ermittelt wurden, dürfen für die französische Deklaration genutzt werden.
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