Noch nie hatten sich so viele Interessenten wie in diesem, Jahr zur Fensterfachtagung von Tischler NRW angemeldet. Mit 237 Teilnehmern wurde dann auch ein neuer Rekord aufgestellt. Zwischen den Fachvorträgen konnten sie sich bei insgesamt 14 Ausstellern über Produkte und Dienstleistungen rund um die Fensterfertigung und -montage informieren.
Aktuelles zu DIN 18008
Die Herausforderungen durch Gesetze, Normen und Richtlinien bildeten in diesem Jahr einen Schwerpunkt der Tagung. Frank Koos vom Verband Fenster und Fassade berichtete von den aktuellen Entwicklungen rund um die DIN 18008 (Glas im Bauwesen), bei der es vor allem um die Frage geht, ob bei bodentiefen Fenstern Sicherheitsglas zur Pflicht wird.
Die Diskussionen um den Normenentwurf halten weiter an. Aus Sicht des Bundesverbandes Tischler Schreiner Deutschland verzögert sich die Veröffentlichung der Norm voraussichtlich um mindestens weitere sechs Monate und es sind erneut Änderungen im kommenden Einspruchsverfahren denkbar. Ausführenden Betrieben wird empfohlen, dass sie gegebenenfalls ihre Kalkulationsgrundlage, zum Beispiel im Angebot, klar benennen (Kalkulation auf Basis der aktuellen Regelungen) und auf gegebenenfalls notwendige Mehrkosten bei baurechtlicher Einführung einer geänderten Formulierung hinweisen. Natürlich könne auch jetzt schon Glas mit bruchsicherem Verhalten angeboten werden.
Rechtssicherer Umgang mit Kunden
Rechtsanwalt Götz Michaelis behandelte wichtige Punkte aus dem Baurecht. Bei seinen Tipps rund um den rechtssicheren Umgang mit Geschäfts- und Privatkunden ging es auch um das Thema Mängel.
So müssten zum Zeitpunkt der Abnahme die geltenden anerkannten Regeln der Technik erfüllt sein. Gerade bei längeren Bauvorhaben kann es während der Bauphase vorkommen, dass sich die geltenden Regeln ändern. Um hier nicht in eine Abseitsfalle zu laufen, habe der ausführende Betrieb die Möglichkeit, beim Auftraggeber einen Bedenkenhinweis anzubringen und ggf. einen Nachtrag zum Auftrag zu verhandeln und so ein neues Bau-Soll zu definieren. Der Bedenkenhinweis müsse klar, unmissverständlich und schriftlich erfolgen. Die Übermittlung per E-Mail scheide somit aus und auch von einem Einschreiben mit Rückschein rät der Rechtsanwalt ab. Die sicherste Zustellmethode für solche Bedenkenhinweise sei ein Gerichtsvollzieher.
Außerdem gab bei der Tagung Glasermeister Jan Eiermann vom Fachverband Glas Fenster Fassade aus Baden-Württemberg einen Überblick über die fachgerechte Ausführung von Boden- und Fensterbankanschlüssen. Zum Abschluss widmete sich der Sachverständige Olaf Vögele den Anforderungen an den Rollladen- und Sonnenschutz. (bs/Quelle: Tischler NRW)