Bei Materialmängeln muss in Deutschland der verarbeitende Handwerksbetrieb für Aus- und Wiedereinbaukosten aufkommen. Der Lieferant des fehlerhaften Materials bleibt nach aktueller Gesetzeslage verschont. Die Handwerks-Initiative „Mit einer Stimme“ will das ändern: Eine Online-Petition im Frühjahr 2015 soll ermöglichen, dass das Thema im Bundestag behandelt wird. Dazu sind 50.000 Unterstützer notwendig.
Die Initiatoren rufen alle Handwerker, deren Familien und Freunde dazu auf, die Initiative aktiv zu unterstützen und sich für eine Beteiligung an der geplanten Petition anzumelden.
Wer das Vorhaben unterstützen möchte oder weitere Informationen zum Thema wünscht, ist HIER, auf der Webseite der Initiative, richtig.
Hintergrund: Am 15.07.2008 entschied der Bundesgerichtshof, dass Aus- und Wiedereinbaukosten eines fehlerhaften Produktes nicht der Verkäufer tragen muss. Seitdem, so die Initiative, gelte in Deutschland eine handwerkerfeindliche Regelung bei bereits eingebauten Produktmängeln. Ausführende Unternehmen blieben aufgrund der fehlenden Gesetzesgrundlage auf Ein- und Ausbaukosten des bereits fehlerhaft gelieferten Materials sitzen. Dies könne für einen Betrieb das finanzielle Aus bedeuten. (nr)
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