1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Aktuelles » Markt & Branche »

Planer müssen mit Bauherren über das Geld reden

Empfehlungen der Arge Baurecht
Planer müssen mit Bauherren über das Geld reden

Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (Arge Baurecht) des Deutschen Anwaltvereins rät Planern, frühzeitig mit ihren Auftraggebern übers Geld zu sprechen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2013 (NJW 2013, 1593) begeht der Planer einen Fehler, wenn er nicht bereits in der Grundlagenermittlung nach den finanzielle Vorstellungen seines Auftraggebers für das Bauvorhaben fragt. Fragt er pflichtgemäß nach, so wird gleichzeitig eine Kostengrenze vereinbart. Wird der Bau teurer als besprochen, gilt das als Planungsfehler. Der Architekt muss gegebenenfalls Schadensersatz leisten.
Drohen die Baukosten das festgesetzte Limit zu sprengen, z. B. weil der Bauherr weitere Wünsche äußert, muss geklärt werden, wo Kosten gespart werden können oder ob der Bauherr bereit ist das Kostenlimit zu erhöhen. Stockt die Planung, sollte ein Baurechtsanwalt als Vermittler eingeschalten werden. Die Arbeitsgemeinschaft warnt: Keinesfalls dürften Architekten das Wort (Kosten-)Garantie in den Mund nehmen da sie Budgetüberschreitungen dann in voller Höhe aus eigener Tasche finanzieren müssen. (nr)
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de