Die Finanzministerkonferenz, das wichtigste Gremium zur Koordinierung finanzpolitischer Fragen auf Länderebene, hat beschlossen, dass Handwerkerrechnungen erst ab 300 Euro steuerlich absetzbar sein sollen.
Die Einführung eines solchen Sockelbetrages würde sehr viele Auftraggeber betreffen: Über 50 % der beim Finanzamt eingereichten Kosten für Handwerkerrechnungen liegen unterhalb des geplanten Sockelbetrags. Diese wären zukünftig nicht mehr begünstigt.
„Mit der Einführung eines Sockelbetrags befürchten wir die Zunahme von Schwarzarbeit“, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe. Hintergrund ist ein 11-Punkte-Plan, mit dem die Bundesländer einen Schritt hin zur Steuervereinfachung machen wollen. Da dies aufkommensneutral geschehen soll, muss an anderer Stelle eingespart werden.
Für das Baugewerbe wäre eine faire Weiterentwicklung des Steuerbonus sinnvoll, indem Aufträge aus der Begünstigung herausgenommen werden, die sowieso legal vergeben werden müssen.
Die Kürzung der Begünstigung von Handwerkerrechnungen hingegen würde auch zu Lasten von Bürgern gehen, die Aufträge gerade nicht schwarz vergeben und deshalb den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen können.
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