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Recht auf Sonderurlaub beim Umzug?

Vertragliche Grundlagen und gute Argumente
Recht auf Sonderurlaub beim Umzug?

Recht auf Sonderurlaub beim Umzug?
Schau genau: Ob bei einem Umzug Sonderurlaub bewilligt wird, kann in unterschiedlichen Verträgen geregelt sein. (Foto: flown,Pixelio)
Kaum ein Umzug lässt sich an einem Wochenende erledigen – Behördengänge sowieso nicht. Aber muss der Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren, wenn Sie privat umziehen? Da dies nicht grundsätzlich geregelt ist, gilt es im Einzelfall die Verträge zu prüfen oder auf die Kulanz des Arbeitgebers zu hoffen.

Einen generellen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber für den Umzug Sonderurlaub gewähren muss, gibt es nicht, meldet das Internetportal immowelt.de.
Wo kann der Anspruch vertraglich geregelt sein?
Laut Immowelt können vertragliche Grundlagen, die bei einem Umzug Sonderurlaub gewähren können, in folgenden Verträgen verankert sein.
  • Arbeitsvertrag: Anlässe, aus denen sich ein Anspruch auf Sonderurlaub ergibt, sind oft einzeln aufgelistet. Vielleicht ist auch für den Umzug Sonderurlaub vorgesehen.
  • Tarifvertrag: Haben die Gewerkschaft und der Arbeitgeber eine Regelung getroffen, die bei einem Umzug Sonderurlaub vorsieht, so ist diese im Tarifvertrag festgehalten.
  • Betriebsvereinbarung (BV): In größeren Betrieben kann zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat eine entsprechende Vereinbarung bestehen. Deshalb lohnt sich der Blick in die BV.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Der direkte Vorgesetzte, die Personalabteilung oder gegebenenfalls der Betriebsrat wissen, ob das jeweilige Unternehmen bei einem Umzug Sonderurlaub gewährt.
Und wenn es keine vertragliche Regelung gibt?
Oft können auch Kollegen weiterhelfen. Denn wurde bisher auch ohne vertragliche Grundlage für gewöhnlich wegen eines Umzugs Sonderurlaub gewährt, kann der Chef aufgrund der so genannten „betrieblichen Übung“ eine Bitte nicht plötzlich abschlagen.
Greift keine dieser Grundlagen ist es reine Kulanzsache. Oft hilft es, den Chef in einer ruhigen Minute um ein Gespräch zu bitten und sein Anliegen vorzubringen. Zugkräftiges Argument: Wenn nach einem freien Tag alle Formalitäten rund um den Umzug erledigt sind, wird die gesamte Energie wieder in die Arbeit gesteckt. Und das ist für den Betrieb sicherlich effizienter, als ein Mitarbeiter, der tagelang abgehetzt ins Büro kommt. Der Chef kennt das bestimmt aus eigener Erfahrung. (mh)
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