In wenigen Tagen endet die Übergangfrist für die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Damit kommen, so der Mittelstandsverbund, gerade auf mittelständische Unternehmen gewichtige Veränderungen zu, die eine intensive Beschäftigung mit den Details der überaus komplexen Materie erfordern. Dies betreffe nicht nur „datengetriebene“ Geschäftsmodelle, sondern auch und gerade mittelständische Unternehmen jeder Branche. Der Verbund fordert Änderungen, die sich am Beispiel Österreichs orientieren könnten.
Geringes Informationsangebot
In der Praxis bestehe eine erhebliche Rechtsunsicherheit, mitunter sogar Panik. Vieles sei momentan noch unklar und auf Bundesebene gebe es nur ein geringes Informationsangebot. Die Datenschutzbehörden der Bundesländer sowie die aus diesen bestehende, übergeordnete Datenschutzkonferenz DSK gebe zwar Kurzpapiere und Leitlinien heraus – diese seien aber weder einheitlich noch umfänglich und zudem äußerst restriktiv und prädestiniert für Spekulationen und Rechtsunsicherheit.
Lähmung digitaler Potentiale
Dies alles belaste vor allem mittelständische Unternehmen, die sich in der Zwickmühle sehen, auf der einen Seite Daten für ihr Geschäftsmodell nutzen zu wollen und zu müssen, auf der anderen Seite – aufgrund der geringen Informationslage – jedoch oftmals nicht wissen, was zukünftig erlaubt ist und was nicht. Gleichzeitig führten Diskussionen der Datenschutzbehörden über die Höhe von Bußgeldern auf der einen und das „Warmlaufen“ der Abmahnanwälte auf der anderen Seite zu einer Lähmung der digitalen Potentiale gerade im Mittelstand.
Vorbild Österreich
Der Mittelstandsverbund ruft deshalb die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die eine praxisgerechte Umsetzung und Anwendung der DSGVO gewährleistet.
Vorbild dazu könnte der Nachbar Österreich sein, der unlängst ein Gesetzespaket zur Abmilderung der Folgen der DSGVO verabschiedet hat. Nach dem dort nun gesetzlich verankerten Prinzip „Beraten statt strafen“ sieht das österreichische Datenschutzgesetz ausdrücklich vor, dass Geldbußen der Datenschutzbehörden nur unter strenger Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausgesprochen werden sollen. Bei erstmaligen Verstößen gegen die neuen rechtlichen Vorgaben sollen vorrangig Verwarnungen – statt Strafen – ausgesprochen werden.
Eine entsprechende Maßnahme in Deutschland könnte helfen, den momentan immensen Druck der Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO zumindest zu verringern. (bs/Quelle: Mittelstandsverbund)