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Referentenentwurf zur neuen EnEV vorgelegt

Anforderungen an Fenster im Altbau nicht verschärft
Referentenentwurf zur neuen EnEV vorgelegt

Manchmal kommt‘s doch. Die neue EnEV befindet sich aktuell im europäischen Notifizierungsverfahren. Eine erste Tendenz ist ablesbar:

Entgegen aller Spekulationen wird die Anforderung an Fenster im Altbau nicht verschärft (UW = 1,3 W/(m²K)) sowie UD = 1,8 W/(m²K)). Neu ist das Gebäudemodellverfahren, kurz EnEV easy. Hier werden die komplexen Berechnungen auf Bauteilkennwerte komprimiert. Für Fenster sind, in Abhängigkeit vom gewählten Heizsystem, der Bauform, etc., in verschiedenen Varianten U-Werte bis 0,76 W/(m²K) gefordert, wobei das Verfahren A mit 1,2 W/(m²K) hauptsächlich zum Zuge kommt.
Wesentliche Dinge finden sich in den Anlagen der Verordnung. Die Dichtheit des Gebäudes soll künftig durch das B-Verfahren (Blower-door) nachgewiesen werden. Gleichzeitig hat man die Anforderung an die Luftdichtheitsklassen von Fenstern (früher Klasse 2 und 3) ersatzlos gestrichen.
Die Verordnung, die vor Inkrafttreten noch durchs Kabinett und den Bundesrat muss, ist breiter aufgestellt als man denkt. Sie fordert künftig, dass Immobilienanzeigen mit einem Energylabel zu versehen sind. Damit will man den Energieverbrauch von Gebäuden bewusster machen, so der Verordnungsgeber. Bis 2016 wird der Transmissionswärmeverlust für das Einfamilienhaus von 0,4 W/(m²K) auf 0,36 W/(m²K) sinken. Noch stärker werden die zweiseitig angebauten Wohngebäude nachgeregelt. Hier senkt man von 0,65 W/(m²K) auf 0,38 W/(m²K).
Ob alles so bleibt, wird die zeitnahe Verbändeanhörung zeigen. Dann wird man sehen, welche Interessen sich durchsetzen und zur Verordnung werden. (Spi)
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