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Richtig Erben und Vererben

Bundesjustizministerium informiert über Vermögensnachfolge
Richtig Erben und Vererben

Richtig Erben und Vererben
Gesetzliche Erbfolge, Testament oder Erbvertrag: Frühzeitige Regelungen helfen, späteren Ärger zu vermeiden. (Screenshot der Broschüre vom BMJV)
Mit einer neuen Broschüre informiert das Bundesjustizministerium über das Thema Vermögensnachfolge und gibt Antworten zu einer Reihe von Fragen wie: Wer ist gesetzlicher Erbe? Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte? Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen? Welche steuerlichen Belastungen können auf meine Erben zukommen?

Testament oder Erbvertrag?
Ziel der Broschüre ist es, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen entspricht oder ob die Vermögensnachfolge z.B. im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags beizeiten abweichend geregelt werden soll, um späteren Streit und Ärger zu vermeiden. Erläutert wird die Erbfolge ohne Vorliegen eines Testaments – Rechenbeispiele zeigen, welcher Anteil je nach Verwandtschaftsgrad vom Gesetz vorgesehen ist. Sehr ausführlich wird das Testament vorgestellt: Wie kann man es errichtet, wann ist es gültig, was kann man darin alles regeln, welche Pflichtteilsansprüche müssen berücksichtigt werden, wo bewahrt man es am besten auf und kann man es auch wieder widerrufen. Ebenfalls detaillierte Informationen gibt es zum Erbvertrag, für den nicht selten ein praktisches Bedürfnis besteht. Das Kind eines selbständigen Handwerkers wird vielleicht nur dann bereit sein, im väterlichen Geschäft oder Betrieb mitzuarbeiten, wenn es in einem Erbvertrag zum Nachfolger seines Vaters bestimmt ist. Anders als beim Testament kann hier der Erblasser seinen Letzten Willen nicht einseitig ändern, sondern ist grundsätzlich an den Vertrag gebunden. (bs)
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