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Richtlinien für Baustellen

Arbeitsschutz in Corona-Krise
Richtlinien für Baustellen

Gemäß der Corona-Verordnung Baden-Württemberg ist der Betrieb von Baustellen weiterhin erlaubt. Allerdings müssen Vorsichtsmaßnahmen zum Arbeitsschutz und der Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus eingehalten werden. Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz, versichert: „Unser Handwerk achtet bereits bestmöglich darauf, weder Kunden noch Mitarbeiter zu gefährden. Die gegenseitige Rücksichtnahme ist in dieser Zeit oberstes Gebot.“

Übertragung auf Baustellen eindämmen

Um die Betriebe dabei zu unterstützen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg eine Richtlinie zur Eindämmung der Übertragung des Coronavirus auf Baustellen herausgegeben.

Die wichtigsten Punkte der Richtlinie, deren Regeln für Baustellen im öffentlichen Raum, auf Betriebsarealen und für private Bauten gelten, lauten:

  • Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist in die Planung und Durchführung des Bauvorhabens verpflichtend einzubinden.
  • Die baubeteiligten Verantwortlichen und der für die Baustelle zuständige Sicherheitskoordinator müssen die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und an die Corona-Situation anpassen.
  • Die Mitarbeitenden müssen für den Sonderfall einer Infektionsgefährdung durch das Coronavirus unterwiesen werden.
  • Wo immer möglich, ist zu Kollegen sowie zu anderen Menschen ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.
  • Besonders zu achten ist auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln. Dafür sollten, wo immer möglich, ausreichend Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser, Seife und Einmalhandtüchern bereitstehen; Oberflächen in Pausenräumen müssen täglich gereinigt werden.
  • Während Arbeitszeit und Pausen dürfen die Beschäftigten nur den nötigsten Kontakt zueinander haben.
  • Alle Beschäftigten, die die Baustelle betreten und wieder verlassen, müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen.
  • Die Anzahl der Beschäftigten, die in einem Fahrzeug reisen, muss so gering wie möglich gehalten werden. Fahrgemeinschaften sind nach Gewerken zu trennen.

Die Handwerkskammer Konstanz begrüßt die Klarstellungen des Wirtschaftsministeriums und empfiehlt darüber hinaus, maximal in Zweierteams zu arbeiten, auf die Hygieneregeln zu achten und die Teams nicht zu durchmischen.

Die Richtlinie ist auch hier verfügbar. (bs)

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