Seit dem 1. Februar ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU. Auch wenn in der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 das meiste unverändert bleibt, gibt es doch einige Aspekte, die beachtet werden sollten, so das ift Rosenheim.
In der Übergangsfrist gelten sämtliche harmonisierten Produktnormen und -vorschriften und England bleibt Mitglied der Europäischen Zollunion. Das bedeutet auch, dass die Inverkehrbringung harmonisierter Produkte mit CE-Zeichen nicht verboten oder behindert werden darf.
Was passiert nach der Übergangsfrist?
Eine Verlängerung der Übergangsfrist hat Boris Johnson per Gesetz verboten, so dass sich Unternehmen schon jetzt mit den Rahmenbedingungen und den Konsequenzen beschäftigen sollten, falls es zum „No-Deal-Austritt“ kommt. „Wir werden die Verhandlungen in Bezug auf die produktrechtlichen Auswirkungen genau verfolgen. Gemeinsam mit unserem Partner UL und den engen Verbindungen mit britischen Stellen werden wir dafür sorgen, dass die Prüfungen und Nachweise des ift Rosenheim für eine Anwendung in England weiterhin genutzt werden können“, erklärt Dr. Jochen Peichl, Geschäftsführer des ift Rosenheim. (bs)