Weil ein Schreinermeister aus Chemnitz seine Auszubildende (18) im dritten Lehrjahr zum Metzger schickte, um für sich und seine Kollegen belegte Brötchen zu holen, wurde er zu einer Geldstrafe von 1800 Euro sowie zur Ableistung von 500 Sozialstunden verurteilt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ließ an der Klarheit seiner Entscheidung in letzter Instanz keine Zweifel. Der Vorsitzende Richter Jaques le Snack: „Das ist leider kein Einzelfall. Wir haben es hier mit einer Ausbeutung besonderen Ausmaßes zu tun, die die Würde junger Menschen in unzumutbarer Weise verletzt.“
Im vorliegenden Fall, so der Richter weiter, komme nämlich erschwerend hinzu, dass die Auszubildende selber sich konsequent vegetarisch ernähre. Da sie also, entgegen ihrer inneren Überzeugung und Lebenseinstellung, gleich mehrere mit italienischer Salami und Schwarzwälder Schinken belegte Brötchen für den Chef holen musste, habe der Fall auch eine erhebliche ethisch-moralische Dimension.
Der Richter ordnete an, dass die Auszubildende bis auf Weiteres psychologische Betreuung zu erhalten hat – und zwar auf Kosten ihres Chefs. Nach erfolgter Therapie soll dann ein Sachverständigengutachten klären, ob die junge Frau durch den Vorfall eine bleibende Beeinträchtigung ihrer Arbeitsfähigkeit zu befürchten hat.
Der Chef selber zeigt sich ansatzweise einsichtig: „Hätte ich gewusst, dass meine Auszubildende Vegetarierin ist, hätte ich sie natürlich Käsebrötchen holen lassen. Es tut mir sehr leid, dass ich ihre Würde verletzt habe. Künftig werde ich nur noch Azubis einstellen, die mir schriftlich versichern, auch Wurst zu essen.“
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