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Schulungspflicht für PU-Schäume

Soudal informiert
Schulungspflicht für PU-Schäume

Schulungspflicht für PU-Schäume
Ein Schulungshinweis auf der Verpackung wird ab 2022 zur Pflicht. Foto: Soudal

Der Kleb- und Dichtstoffhersteller Soudal setzt sich gemeinsam mit den Mitgliedern des Verbands der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) für die sichere Verwendung von PU-Schäumen ein. FEICA verweist ab Ende 2021 mit einer englischsprachigen Seite auf die Schulungsseiten für die EU. Auf einer eigenen Soudal-Website zum Thema können Verarbeitende sich ab Oktober 2021 über Soudal-Produkte und deren fachgerechte Anwendung informieren. Die Seite wird in Deutsch und in verschiedene andere Sprachen übersetzt.

EU-weite Schulungspflicht

Eine 2020 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) nimmt Industrie und Handwerk jetzt europaweit in die Pflicht: Sie schreibt ab August 2023 eine EU-weite Schulungspflicht zum Umgang von Produkten mit Diisocyanaten vor. So sollen durch eine möglicherweise unsachgemäße Verwendung von PU-Schäumen verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen verhindert werden. Ein entsprechender Hinweis auf den Verpackungen wird schon ab 2022 zur Pflicht. (bs)

www.soudal.com

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