„Wenn Schlafzimmermöbel mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das entschied das Landgericht Coburg und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises von etwa 6200 Euro.
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung. Die Klägerin hatte eine Einrichtung in Esche massiv gekauft. Doch auch Monate später verströmten die Möbel einen unangenehmen Geruch, so dass die Käuferin eine Gesundheitsgefährdung befürchtete. Der Verkäufer konnte jedoch keine Abhilfe schaffen. Als eine Raumluftanalyse eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen ergab, trat die Klägerin vom Kauf zurück und klagte auf Rückzahlung des Preises. Das Gericht urteilte nun, dass sich die Möbel durch den Geruch nicht für ihren Verwendungszweck, also das Schlafen in dem Raum, eigneten und deshalb mangelhaft seien. Der Käufer könne erwarten, dass die Möbel überhaupt nicht riechen oder dass Gerüche, die wegen der Lackierung auftreten, zumindest bald verschwinden.
Nach Auffassung der Richter ist es unerheblich, ob der Gestank auch gesundheitsschädlich ist.“ (Quelle: ddp)
Teilen: