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Strafe für Dänisches Bettenlager

Falsche Angaben bei Holzprodukten
Strafe für Dänisches Bettenlager

Schreiner und Tischler sollten ihre Kunden darauf hinweisen, dass man bei ihnen in der Regel wirklich weiß, was man bekommt. Bei anderen Anbietern ist das nicht immer so. So muss jetzt das Dänische Bettenlager wegen Falschangaben bei angebotenen Holzprodukten eine Strafe von 20.000 Euro zahlen. Das ist das Ergebnis einer Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb vor dem Landgericht Flensburg als Reaktion auf Holzanalysen des WWF Deutschland.

Holz falsch deklariert
Die Umweltschützer hatten Produkte vom Dänischen Bettenlager in der Vergangenheit wiederholt analysiert und waren dabei immer wieder auf falsche Angaben bezüglich Herkunft und Art des verwendeten Holzes gestoßen. Im neuesten Fall handelt es sich um einen Beistelltisch, der als massive Kiefer beworben wurde, tatsächlich jedoch Chinesische Spießtanne enthielt. Laut Gericht bedeutet das einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Verbraucherrecht. Es ist das dritte Mal in zwei Jahren, dass das Dänische Bettenlager wegen Falschangaben bei Holzprodukten verurteilt wurde.
Bewusste Täuschung oder Ahnungslosigkeit?
Für den WWF steht jedoch noch ein weiterer Gesetzesverstoß im Raum: „Entweder täuscht Dänisches Bettenlager bewusst die Verbraucher. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass sie selber keine Ahnung haben, was für Holz sie einkaufen“, kritisiert Johannes Zahnen, Referent für Forstpolitik beim WWF Deutschland. Dies sei jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Laut der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) sind Unternehmen in Europa verpflichtet, die Legalität ihres importierten Holzes nachzuweisen. Die Kenntnis über die Holzart und -herkunft ist dafür eine Grundvoraussetzung. Nur mit einwandfrei dokumentiertem Holz könne weitgehend sichergestellt werden, dass es nicht aus illegalen Quellen und damit aus Raubbau und Waldzerstörung stamme.
Zu wenig Sanktionen
Der WWF habe die Fälle daher auch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt, welche für die Einhaltung der Holzhandelsverordnung in Deutschland zuständig ist. Doch Kontrollen und Sanktionen finden laut WWF zu selten statt. Seit dem Inkrafttreten der EUTR in 2013 habe die höchste jemals verhängte Strafe 500 Euro betragen. Und im Fall Dänisches Bettenlager seien bislang nur Verwarnungen ausgesprochen worden. Angesichts der vielfach dokumentierten Regelverstöße stelle sich laut WWF die Frage, ob die BLE mit ihrer Aufgabe schlicht überfordert oder aber nicht willens sei, Unternehmen zu kontrollieren und sanktionieren. „In Deutschland tut die Behörde nicht genug, um den Import illegaler Holzprodukte zu verhindern. Laut eigener Aussage hat die BLE noch nicht einmal einen Überblick, wer hierzulande überhaupt mit betroffenen Produkten handelt“, bemängelt Johannes Zahnen. Deutschland gebe hier das traurige Bild einer Bananenrepublik ab. (bs)
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