1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Aktuelles » Markt & Branche »

Tageslicht in der Werkstatt bald wieder Pflicht

Bundesrat muss noch zustimmen
Tageslicht in der Werkstatt bald wieder Pflicht

Eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung hat die Bundesregierung am 20. Oktober 2014 beschlossen. Sie fordert unter anderem Tageslicht sowie eine Sichtverbindung nach draußen – sowohl für Arbeitsräume als auch für Bereiche wie Sanitär-, Pausen- oder Bereitschaftsräume und Kantinen. Weiterhin muss der Tageslichteinfall am Arbeitsplatz reguliert werden können.

Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) begrüßt die Neuerungen und hofft auf schnelle Zustimmung des Bundesrates.
Bis 2004 war die Forderung nach einer Sichtverbindung gängige Praxis des Arbeitsstättenrechts, wurde dann aber durch einen handwerklichen Fehler gestrichen. Mit der neuen Verordnung beseitige die Bundesregierung also einerseits frühere Mängel und trage andererseits den Erkenntnissen aus der Tageslichtforschung Rechnung.
Denn Tageslicht wirkt sich positiv auf die Motivation, Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter aus. „Es sollte daher unverzichtbarer Bestandteil jedes Arbeitsplatzes sein“, findet Wolfgang Cornelius, Tageslichtreferent des FVLR.
Natürlich gibt es Ausnahmen. So sind Arbeitsstätten mit einer Grundfläche von 2000 qm und mehr von der Pflicht zu Sichtverbindung entbunden, sofern Oberlichter oder andere bauliche Vorrichtungen Tageslicht in den Raum lenken und eine gleichmäßige Beleuchtung schaffen. Dennoch werde das Thema Beleuchtung in der neuen der Arbeitsstättenverordnung nun wesentlich eindeutiger, ausführlicher und greifbarer geregelt. (nr)
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de