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Tegernseer Gebräuche überarbeitet

Im Herbst spruchreif
Tegernseer Gebräuche überarbeitet

Tegernseer Gebräuche überarbeitet
Die „Tegernseer Gebräuche“ sind zuletzt im Jahr 1985 aktualisiert worden. Sie regeln den inländischen Handel mit Holz und Holzprodukten. Nun wurden sie überarbeitet. Foto: Martina Berg /Adobe Stock

Mitte Mai hat die Abschlusssitzung der Kommission zur Neufeststellung der „Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland“, bekannt als „Tegernseer Gebräuche“, stattgefunden. Die Verabschiedung der neuen Gebräuche ist im Herbst diesen Jahres geplant.

„Wir freuen uns, dass es einem breiten Bündnis von Vertretern der Holzwirtschaft unter Koordination des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbands (DeSH) und des Gesamtverbands Deutscher Holzhandel (GD Holz) gelungen ist, in einem mehr als sechs Jahre andauernden Prozess die „Tegernseer Gebräuche“ zu überarbeiten und an die aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen“, so DeSH Hauptgeschäftsführer Lars Schmidt.

Die Regelungen für den inländischen Handel mit Holz und Holzprodukten sind zuletzt im Jahr 1985 aktualisiert worden. Gemeinsam wurde durch den DHWR 2016 der Anstoß zur Überarbeitung gegeben. „Die Holzbranche hat sich in den letzten Jahrzehnten auf vielen Ebenen verändert. Mit der Überarbeitung tragen wir diesen Entwicklungen der letzten 30 Jahre Rechnung und schaffen Klarheit für die Unternehmen“, so GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel.

Sichere Rahmenbedingungen schaffen

Nachdem der DeSH zusammen mit dem GD Holz 2020 das Verfahren vom DHWR übernommen hatte, konnte die Kommission aus Vertretern der Holzwirtschaft im darauffolgenden Jahr den ersten Teil, in dem vertragsrechtliche Bestimmungen geregelt sind, zusammen mit Anhang B zu den Maklergebräuchen fertigstellen. Es folgten der zweite Teil mit produktspezifischen Bestimmungen zu Schnittholz und Furnier sowie Anhang A mit Güteklassen für Nadelschnittholz. Darüber hinaus wurden zwei neue Anhänge erstellt, die sich mit Warengruppen (Anhang C) und Begriffsbestimmungen (Anhang D) auseinandersetzen.

Die neu festgestellten Handelsgebräuche stellen eine schriftlich kodierte Dokumentation gelebten Brauchtums im Sinne des § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) dar. (ra)

www.gdholz.de

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