Zur Veröffentlichung freigegeben hat der zuständige Normenausschuss nach der Einspruchsberatung die Schlussfassungen zu den Teilen 1 und 2 der DIN 18008. Danach gilt, dass die bisherige gesetzliche Regel einzuhalten ist. Im Blick auf den Abschnitt über Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe bleibt die Anforderung unverändert gegenüber der bisherigen Regelung.
Nicht unbedingt Sicherheitsglas
„Man muss kein Sicherheitsglas einsetzen, wo es die Verkehrssicherheit nicht erfordert“, so Frank Koos, Geschäftsführer für Normung, Technik und internationale Aktivitäten des Verbandes Fenster + Fassade (VFF). „Bauherren können sich aber auch aus anderen Gründen für Sicherheitsglas entscheiden, zum Beispiel in Verbindung mit einbruchhemmenden Bauteilen“.
Die geänderte Norm bringt auch Änderungen bei der Glasdimensionierung und eine Erleichterung bei der Bemessung kleinformatiger Scheiben. Daher hat der VFF bereits ein Projekt des ift Institut für Fenstertechnik zur Erstellung von Typenstatiken für die Glasbemessung vorbereitet, um der Branche künftig eine einfache Nachweisführung zu ermöglichen. (bs)