Als längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung begrüßt das hessische Tischlerhandwerk die im Koalitionsvertrag festgeschriebene „vollständige Gebührenfreiheit“ für angehende Meisterinnen und Meister. „Es ist ein Gebot der Gleichbehandlung zwischen akademischer und beruflicher Bildung, auch bei weiterbildungswilligen jungen Handwerkern finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abzubauen“, so Hermann Hubing, Hauptgeschäftsführer des hessischen Tischlerhandwerks, in einer ersten Stellungnahme zum Entwurf der Koalitionsvereinbarung.
Positive Aussagen
Der Koalitionsvertrag enthält aus Sicht des Handwerks viel Schatten, die Aussagen zur beruflichen Bildung jedoch seien durchweg positiv zu bewerten. Dies gelte beispielsweise für die stärkere Berücksichtigung der Digitalisierung in den Ausbildungsordnungen, vor allem jedoch hinsichtlich der angestrebten Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Durch die angestrebte personenbezogene Förderung werde eine bundeseinheitliche, wettbewerbsneutrale Regelung getroffen, die vielen jungen Handwerkern den Weg hin zu einer höheren Qualifizierung ermögliche und ihnen damit neue, zukunftsorientierte Berufschancen eröffne.
„Wir werten es als ein positives Zeichen, dass die diesbezüglichen Wahlkampfaussagen beider Fraktionen nunmehr Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden haben; wir werden jedoch aufmerksam beobachten, ob es beim geschriebenen Wort bleibt und wann die Koalitionäre den Worten Taten folgen lassen“, so Hubing abschließend. (bs/Quelle: Tischler Hessen)