Für den Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland (TSD) sendet die Ende April vom Bundesrat verabschiedete Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts die richtigen Signale. Der Bundesrat zeige auf, wie der Gesetzentwurf im Sinne kleiner und mittelständischer Betriebe nachzubessern sei.
Haftung für fremdverursachte Materialfehler sei unfair
Unternehmen mit großer Marktmacht sollten z.B. ihre Haftung für Produktfehler nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen können. Alles andere wäre laut TSD unsinnig. Schließlich hätten Tischlerbetriebe, die z.B. Beschläge oder anderes Zubehör im Fachhandel erwerben, keinen Einfluss auf die Geschäftsbedingungen. Sie hätten nur die Wahl, die Ware unter Einbeziehung der AGB zu kaufen, oder gar nicht.
Auch an anderer Stelle fordere der Bundesrat Nachbesserungen. Nicht nur solche Handwerker, die fehlerhaftes Material in ein Gebäude oder Auto einbauen, dürften von der Reform erfasst sein. Auch für Tischler und andere Unternehmen, die Materialien in ihren Produkten verarbeiten, sei eine Haftung für fremdverursachte Materialfehler unfair.
„Mit seiner Stellungnahme setzt der Bundesrat ein klares Zeichen für mehr Praxisnähe und den Schutz kleiner und mittelständischer Betriebe. Nun ist der Bundestag wieder an der Reihe, die entsprechenden Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen“, so der TSD. (bs)
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