Am 1. Januar 2018 ist die Reform der Mängelhaftung in Kraft getreten. Wenn Handwerker einen Werkvertrag mit Verbrauchern geschlossen und die für den Auftrag verwendeten Materialien selbst eingekauft haben, haftet im Gewährleistungsfall der Lieferant sowohl für die Materialkosten als auch für die Aus- und Wiedereinbaukosten.
Entgegen der Empfehlung von Tischler Schreiner Deutschland (TSD) habe der Gesetzgeber jedoch darauf verzichtet, die neuen Regeln AGB-fest zu gestalten, und damit zugelassen, dass Lieferanten die Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen können. Deshalb rät TSD dazu, die AGB entsprechend anzupassen.
Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr
Die neue Regelung klinge erst einmal einfach, so die Innungsorganisation. „Ist es aber nur, wenn sich Tischler und Schreiner auch gegen unfaire Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Wehr setzen“, erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. Darum habe man zum Jahreswechsel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tischler- und Schreinerbetriebe angepasst. „Mit dieser Maßnahme bietet die kleinste ‚Rechtsschutzversicherung‘ der Branche unseren Mitgliedern wieder die nötige Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr„, präzisiert Paukner.
Unterstützung durch GD Holz
Mit der Initiative „Fairer Handwerkspartner“ gehe die Innungsorganisation noch einen Schritt weiter und frage bei Herstellern und Lieferanten direkt nach. Faire Handwerkspartner seien demnach Unternehmen, die auf die ungerechte Abänderung der gesetzlichen Vorschrift in ihren AGB verzichten. Während sich immer mehr Unternehmen zu der Initiative bekennen, erhalte TSD prominenten Beistand.
So unterstützt auch der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) das Gewerk und hat seine Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Holzhandel (ALZ) der Gesetzeslage angepasst. Damit empfiehlt der GD Holz seinen Mitgliedsunternehmen, die angepasste Haftung zu übernehmen und nur rechtlich belastbare Regelungen gegenüber den Handwerkskunden zu verwenden.
„Die Positionierung des GD Holz, aber auch die anderen Rückmeldungen signalisieren uns, dass viele Unternehmen an einer vernünftigen Lösung interessiert sind und den Rechtsrahmen nicht unnötig strapazieren wollen“, erklärt Paukner. „Wenn die Betriebe außerdem entsprechend angepasste AGB nutzen, sind sie grundsätzlich auf der sicheren Seite.“ (bs/Quelle: TSD)
Die aktualisierten AGB von Tischler Schreiner Deutschland können unter www.TSD-onlineshop.de in der Rubrik „Betriebsausstattung“ bestellt werden.