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Übergangsfrist UKCA verlängert

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Übergangsfrist UKCA verlängert

Übergangsfrist UKCA verlängert
Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert. Foto: Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge

Eine Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte um ein Jahr, also auf den 1. Januar 2023, hat die britische Regierung beschlossen, teilt das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert und der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB). Dies habe man über Kontakte zu Prüfstellen in England erfahren. Bis dahin können in Großbritannien weiter fast alle Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden und das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig.

Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert, und Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) sowie der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, zeigen sich erleichtert, da diese Verlängerung den Druck aus den Vorgängen nimmt. „In mehreren Fällen laufen die Vorgänge durch die Überlastung der Prüfstellen in England sehr schleppend und der Termin 1. Januar 2022 wäre nicht zu schaffen gewesen“, so Horsthemke. (bs)

www.fvsb.de

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