1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Aktuelles » Markt & Branche »

„Übliche Vergütung“ heißt nicht automatisch „Stundenlohn“

Expertentipp zur Abrechnung
„Übliche Vergütung“ heißt nicht automatisch „Stundenlohn“

„Übliche Vergütung“ heißt nicht automatisch „Stundenlohn“
Foto: Gerd Altmann, ShapesAllSilhouettes.com/Pixelio
Auch bei zunächst reibungsloser Baudurchführung und Abnahme entstehen Streitigkeiten oft, wenn es ans Bezahlen der Werkleistung geht. Abrechnungsstreitigkeiten sind mühsam und beruhen oft auf Unklarheiten.

So empfiehlt sich beispielsweise, das Aufmaß gemeinsam zu nehmen, um zumindest für diesen Sachverhalt rechtzeitig alle Missverständnisse auszuräumen. Ein Aufmaß benötigt man für die Abrechnung nach Einheitspreisen, Unklarheiten können aber bereits zur Abrechnungsmethode bestehen, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (Arge) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Ist beispielsweise im Vertrag überhaupt nichts zur Vergütung gesagt, so gilt zwar meistens die sogenannte „übliche Vergütung“, hiermit ist aber noch nicht geklärt, ob Einheitspreise, ein Pauschalpreis oder eine Abrechnung nach Stundenlohn vereinbart sind. Daher kann vor allem, wenn die VOB/B nicht vereinbart ist, nicht einfach davon ausgegangen werden, nach Stundenlohn abzurechnen. Auch eine Abrechnung anhand von üblichen Einheitspreisen kann im Einzelfall nicht geschuldet sein, wenn für vergleichbare Leistungen üblicherweise Pauschalpreise abgeschlossen werden.
Um Unstimmigkeiten hierüber zu vermeiden, empfiehlt die Arge-Baurecht auch bei kleineren Aufträgen, frühzeitig zumindest die Abrechnungsmethode zu vereinbaren.
Tags
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de