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Umsetzung der Regelungen der EU-Bauproduktenverordnung

VFF: Neues Merkblatt CE.02 erschienen
Umsetzung der Regelungen der EU-Bauproduktenverordnung

Der Verband Fenster + Fassade (VFF) hat ein Merkblatt mit dem Titel „EPW/FEMIB/UEMV-Merkblatt CE.02: 2013-05-– Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung von Fenstern und Außentüren nach Bauproduktenverordnung“ herausgebracht.

Das Merkblatt dient den Herstellern, Händlern und Importeuren von Fenstern und Außentüren als Hilfestellung für die rechtssichere und praktikable Umsetzung der Regelungen der EU-Bauproduktenverordnung. Diese gilt in den Regelungen für Bauprodukte seit dem 1. Juli 2013 und hat zur Folge, dass ab sofort Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für Produkte ausgestellt werden müssen.
Das darauf mit zahlreichen Fallbeispielen eingehende Merkblatt wurde von einer VFF-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Fachleuten der Fenster- und Fassadenbranche erarbeitet und europaweit über die europäischen Verbände EPW, FEMIB und UEMV veröffentlicht. Es erläutert die Regelungen von Bauproduktenverordnung und Produktnorm EN 14351-1 für Fenster und Außentüren, und zwar unabhängig vom Material für Fenster, für Außentüren, einschließlich solcher, die in Fluchtwege münden, für Dachflächenfenster sowie für Fensterbänder.
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