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Unterstützung beim Datenschutz

DSGVO: Tischler NRW hilft Betrieben
Unterstützung beim Datenschutz

Unterstützung beim Datenschutz
Heinz-Josef Kemmerling von Tischler NRW informiert Betriebe zur neuen Datenschutz-Grundverordnung. Foto: Bettina Engel-Albustin

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union endgültig in Kraft. Sie wird zukünftig auch in Deutschland regeln, wie Unternehmen und öffentliche Institutionen mit personenbezogenen Daten umzugehen haben. Die Verunsicherung darüber, was Betriebe erwartet, ist groß. Der Fachverband Tischler NRW unterstützt Innungsmitglieder bei der Umsetzung der neuen DSGVO.

Vieles wie bisher

„In die DSGVO sind viele Prinzipien der bisherigen Regelungen eingeflossen und ähneln den Vorschriften und der Dogmatik des Bundesdatenschutzgesetzes“, sagt Heinz-Josef Kemmerling, Justiziar des Fachverbandes Tischler NRW. „Die in der DSGVO niedergelegten Grundsätze unterscheiden sich daher praktisch nicht von den bisherigen Regelungen: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung oder Gewährleistung von Vertraulichkeit sind nicht neu.“

Dokumentation erforderlich

Die neuen Regeln betreffen alle, die personenbezogene Daten verarbeiten. „Und das machen auch Verbände und Betriebe – weil sie Mitarbeiter beschäftigen, eine Kundendatenbank nutzen, Fotos von Referenzobjekten posten oder Mitarbeitern die private Nutzung von Firmenhandys erlauben“, so Kemmerling.

Betroffene natürliche Personen müssen zukünftig umfassender darüber unterrichtet werden, warum welche Daten erhoben werden, und die gesamte Datenerhebung muss dokumentiert werden, um die Einhaltung der neuen Regeln gegenüber Behörden nachweisen zu können.

Unterstützung durch Vorlagen und Muster

„Wer nicht in die Schusslinie tatendurstiger Datenschutzbehörden geraten möchte, sollte sich auf das neue europäische Datenschutzrecht einstellen, was aber meines Erachtens keine allzu großen Herausforderung darstellt“, sagt Kemmerling. Bei der Umsetzung der neuen Regeln unterstützt der Fachverband Tischler NRW Innungsbetriebe mit Vorlagen und Mustern – u. a. auch für eine Datenschutzerklärung und ein rechtssicheres Impressum auf der Betriebswebseite. Zusätzlich plant der Fachverband in unterschiedlichen Regionen in NRW Informationsveranstaltungen auf Innungsebene, bei der sich Betriebe über die neue DSGVO schlau machen können. (bs/Quelle: Tischler NRW)

Die Informationen und Vorlagen finden Betriebe unter www.tischler.nrw/infos-fuer-tischler

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