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Veka stockt Prüfungsrahmen für seine Systeme freiwillig auf

Mehr Stabilität und Verwindungssteifigkeit
Veka stockt Prüfungsrahmen für seine Systeme freiwillig auf

Veka stockt Prüfungsrahmen für seine Systeme freiwillig auf
Der erweiterte Prüfumfang von Veka bestätigt die guten Leistungseigenschaften des neuen Profilsystems Softline 82.
Nach Einschätzung der Veka AG eignen sich die aktuellen Mindestanforderungen von Euronorm und RAL-Gütesicherung nur bedingt, um die Qualität von Fenstern und Türen sicherzustellen. Daher hat der Systemgeber den Prüfungsrahmen für seine Systeme freiwillig aufgestockt. So setzt der Veka ohne Einschränkungen auf die bewährten A-Klasse-Profile nach Euronorm DIN EN 12608 und nicht auf dünnwandigere Profile der Klasse B (bis zu 10 % weniger Material).

Der Grund liegt auf der Hand: Größere Wandstärken bringen mehr Stabilität und Verwindungssteifigkeit – und somit spürbare Vorteile in der Fertigung, Verarbeitung und Montage. Veka sieht dabei mit Blick auf die für den modernen Fensterbau notwendige Profil- und Systemqualität Schwachstellen in der aktuellen Systemprüfung nach RAL-Gütesicherung GZ 716/1. „Die Erfüllung von Mindestanforderungen reicht nicht aus, um eine hohe Systemqualität sicherzustellen“, erklärt Hermann Schmitz, Leiter der Veka Anwendungstechnik.
Die gestiegenen Anforderungen an Fensterprofile durch Belastungen wie hohe Glasgewichte oder größere Bautiefen wie auch die Variantenvielfalt der Systeme zeigen, dass die derzeit ermittelten Eigenschaften an fünf Pflichtprüfkörpern nicht aussagekräftig genug seien. Vorprüfungen im eigenem Technikum hätten klar belegt, dass es bei unterschiedlichen Profilgeometrien und Fensterkonstruktionen nachweisbar Veränderungen hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit gibt.
Vor diesem Hintergrund hat der Hersteller auch bei seinem neuen 6-Kammer-System Softline 82 den Prüfungsumfang wieder deutlich aufgestockt. Anstelle der fünf Pflichtprobekörper wurden beim ift Rosenheim 15 Probekörper eingereicht und für die Öffnungsarten 1.1 und 1.2 geprüft. Die Erweiterung des Prüfumfangs bezog sich, unter anderem, auf Klimaprüfungen gemäß der ift-Richtlinie FE-13/1. Um den Gebrauchsnutzen sicherzustellen, wurden darüber hinaus bei allen Flügelvarianten die Glaslasten unter Dauerfunktion getestet.
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