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VFF-Merkblatt überarbeitet

Glas im Bauwesen
VFF-Merkblatt überarbeitet

VFF-Merkblatt überarbeitet
Deckblatt des neuen VFF-Merkblatts. Foto: VFF

Das Merkblatt V.06-1 „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen“ des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) wurde aufgrund einer Änderung in den Anhängen der Norm „Glas im Bauwesen – Mehrscheiben-Isolierglas – Teil 1: Allgemeines, Systembeschreibung, Austauschregeln, Toleranzen und visuelle Qualität“ (DIN EN 1279-1: 2018-10) überarbeitet und fertiggestellt. Die Überarbeitung erfolgte unter Federführung des BF Bundesverband Flachglas in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks und dem Bundesverband Glasindustrie.

Anpassung an europäische Norm

Um nicht unter das bisherige Standardniveau der visuellen Qualitäten von Glas zu fallen, wurden die abgeschwächten Anforderungen der neuen Norm (unter anderem drei Meter Betrachtungsabstand statt einem Meter) nicht in die Richtlinie aufgenommen, sondern eine überarbeitete Fassung der Richtlinie erstellt, in der auch geringe Anpassungen an die europäische Norm vorgenommen wurden. Das Merkblatt V.06-1: 2019-03 ersetzt die bisherige Ausgabe V.06: 2009-05.

Im Einzelnen wurden beispielsweise die Kurzzeichen mit R = Falzzone (engl. rabbet), E = Randzone (engl. edge) und M = Hauptzone an die europäische Norm angepasst und die genormten Definitionen übernommen. Damit begrenzt sich die Randzone jetzt für größere Scheiben auf maximal 50 mm statt bisher umlaufend 10 % der jeweiligen lichten Breiten- und Höhenmaße.

Breiterer Anwendungsbereich

Zudem umfasst die Richtlinie einen breiteren Anwendungsbereich als die Norm für Mehrscheiben-Isolierglas. Sie gilt auch für VSG/VG (mit max. zwei Scheiben), ESG, TVG, beschichtete Gläser und eingefärbte Gläser.

Im Übrigen ist die Zulässigkeit einiger Fehler gegenüber der Norm reduziert worden. Es wird ein Standardniveau der visuellen Qualitäten von Glas festgelegt, das ein akzeptables Kosten-/Nutzenverhältnis erlaubt.

Grundsätzlich wird geraten, die Angaben der Richtlinie mit eigenen Qualitätsmaßstäben zu vergleichen und gegebenenfalls Anforderungen festzulegen, die über diese Standardqualität hinausgehen. In jedem Fall wird empfohlen, dass sich Vertragsparteien über das zu liefernde Qualitätsniveau verständigen und dies miteinander vereinbaren. (bs/Quelle: VFF)

Das Merkblatt ist als Leseprobe unter www.window.de im VFF-Bereich „Normung und Technik“ unter „Merkblätter und Mitgliederinfos“ in Auszügen einzusehen.

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