Bislang war die Angabe hinsichtlich der Emissionen aus Bau-, Dekorations- und Einrichtungsprodukten auf dem französischen Markt freiwillig, ab dem 1. Januar 2012 ist die Angabe verpflichtend. Zukünftig müssen dann Produkte, die in Frankreich neu in Verkehr gebracht werden, mit einer Emissionsklasse A+, A, B oder C auf Grundlage von VOC-Emissionsprüfungen gekennzeichnet werden. Für Fabrikate, die bereits auf dem Markt sind, gilt die neue Kennzeichnungspflicht ab dem 1. September 2013.
Die endgültigen Details zur neuen VOC-Verordnung „Décret n° 2011–321“ wurden am 13. Mai 2011 bekannt gegeben. Betroffen sind demnach u. a. Fußbodenbeläge, Farben, Lacke, Fenster, Türen, Wand- und Deckenverkleidungen. Die Grenzwerte der Emissionsklassen beziehen sich auf die Gesamt-VOC-Emissionen sowie Bewertungen für zehn einzelne Stoffe, unter anderem Formaldehyd. Anders als beim deutschen Zulassungsverfahren, handelt es sich bei den französischen Vorgaben um Herstellererklärungen. Die Richtigkeit der Angaben hat der Hersteller zu verantworten.
„Prüfgrundlage ist die ISO 16000. Sie entspricht damit der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Methodik, die auch der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) bzw. das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zu Grunde legen“, sagt Dipl.-Holzwirt Daniel Tigges, Vertriebsleiter beim eco-Institut in Köln. „AgBB-Prüfungen können somit und ab sofort von uns auch ohne zusätzliche Prüfung hinsichtlich dieser neuen französischen Verordnung ausgewertet werden.“
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