Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss in der Regel vom Arbeitgeber gestellt werden – so auch Schutzbrillen.
Aber müssen Unternehmen auch Korrektionsschutzbrillen zur Verfügung stellen und bezahlen – also: haben fehlsichtige Mitarbeiter Anspruch darauf?
Nein, erklärt das Internetportal www.praxis-psa.de.
Korrektionsschutzbrillen sind eine Kombination aus Schutz- und Korrektionsbrille. Diese müssen individuell auf den Mitarbeiter angepasst sein. Dadurch müsste der Arbeitnehmer die Schutz- und die Korrektionsbrille nicht mehr übereinander tragen.
Ein Unternehmer ist jedoch lediglich verpflichtet, Kosten für den Schutzanteil einer solchen Brille zu tragen. Was bedeutet, dass der Mitarbeiter die Kosten für den Korrektionsanteil zahlt, nachdem die gesetzlichen Krankenkassen keine (Zweit-)brille mehr bezahlen. Manche Unternehmen stellen die Korrektionsschutzbrille trotzdem zur Verfügung. (lp)