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Wird Urteil zur Soka Bau korrigiert?

Tischler Hessen kritisieren Bundesregierung
Wird Urteil zur Soka Bau korrigiert?

Wird Urteil zur Soka Bau korrigiert?
Wittert einen Skandal: Hermann Hubing vom Tischlerhandwerk Hessen.
Heftige Kritik an der Bundesregierung kommt vom Landesinnungsverband des hessischen Tischlerhandwerks. Scheinbar plane das Bundesarbeitsministerium ein Gesetzesvorhaben, um die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu korrigieren. Es hatte entschieden dass die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (Soka Bau) vom 17. März 2014 unwirksam ist.

Politischer Skandal vermutet
Hauptgeschäftsführer Hermann Hubing wittert einen Skandal: „Es wird versucht, durch ein Gesetz nachträglich die rechtswidrige Handlungsweise der Soka Bau zu heilen und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts auszuhebeln.“ Dieses Verhalten sei nicht nur rechtsstaatlich höchst fragwürdig, sondern fördere auch die Politikverdrossenheit und das Misstrauen des Mittelstandes in die Politik der Bundesregierung. „Die Bundesregierung versucht offenbar, die Soka Bau zu retten. Um die vielen Betriebe, die die Soka Bau mit ihrem Handeln verfolgt und in den wirtschaftlichen Ruin getrieben hat, hat sich die Bundesregierung jedoch nicht gekümmert“, kritisiert Hubing. Im Namen des hessischen Tischlerhandwerks fordert er die Fraktionen im Bundestag auf, das in aller Eile an der Öffentlichkeit vorbei geplante Gesetzesvorhaben zu stoppen. (bs)
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Die SOKA Bau hat mit ihren (Nach-)Forderungen schon so manchen Betrieb in den Ruin getrieben. Viele Schreiner wissen gar nicht, ob sie umlagepflichtig sind – und tatsächlich ist diese Frage sehr komplex.
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