Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung führt auch nach ihrem Inkrafttreten am 25. Mai 2018 für Handwerksbetriebe zu zahlreichen Fragen. Müssen alle Bestandskunden angeschrieben werden? Wie ist mit Newslettern zu verfahren? Was ist bei Webseiten zu beachten?
Diese und weitere praxisrelevanten Fragen hat der ZDH in seinen FAQ DSGVO zusammengefasst und verständlich beantwortet. (ra/Quelle: ZDH)
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