Wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mitteilt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 24.01.2002 (C-164/99) erneut die Vereinbarkeit des deutschen Entsendegesetzes mit europäischem Recht bestätigt. Der EuGH hat am Fall eines in Deutschland tätigen portugiesischen Bauunternehmens entschieden, dass dessen entsandte Arbeitnehmer den im deutschen Baugewerbe tariflich vereinbarten Mindestlohn erhalten müssen. Das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass es dabei unschädlich ist, dass das Arbeitnehmerentsendegesetz bei objektiver Betrachtung nicht nur dem sozialen Schutz der entsandten Arbeitnehmer, sondern mittelbar auch dem Schutz der deutschen Bauwirtschaft dient.
Dazu erklärt der ZDH: “Das Urteil ist ein weiterer Schritt hin zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt und zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im deutschen Baugewerbe. Es bestehen weiterhin Vollzugs- und Vollstreckungsdefizite bei der Anwendung des Arbeitnehmerentsendegesetzes in der Praxis. Das Gesetz ist oftmals nur ein ,stumpfes Schwert’: Wenn etwa eine Vollstreckung von verhängten Bußgeldbescheiden gegen ausländische Firmen an der mangelhaften justiziellen Zusammenarbeit in Europa scheitert. Die Bundesregierung bleibt deshalb aufgefordert, im Wege bilateraler Abkommen und durch Verbesserung des europäischen Rechtsrahmens diese Probleme in den Griff zu bekommen.” o
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