Am 4. Juni hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen beschlossen. Dies wird von ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke als „herber Schlag für kleine und mittlere Handwerksbetriebe“ bezeichnet: „Diese Entscheidung bedeutet für unsere Betriebe zusätzliche bürokratische Belastungen und konkrete Einschränkungen in ihrer Mobilität. Die EU-Abgeordneten sollten mehr Sinn für die Realität und betriebliche Notwendigkeiten von Handwerksbetrieben beweisen.“
Korrektur gefordert
Wenn Europa es ernst meine mit seinem Versprechen, für weniger Bürokratie und mehr Bürgernähe zu sorgen, müsse das Abstimmungsergebnis im Plenum korrigiert werden. Denn damit habe die Politik über den Wirtschaftsbereich hinausgeschossen, auf den die Regulierung zielt, nämlich den Güter- und Personenferntransport zum Schutz der dort beschäftigten Berufskraftfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer. Die Regulierungen müssten auf diese Branche beschränkt und nicht andere Wirtschaftsbereiche belastet werden.
Andere Situation im Handwerk
Im Handwerk stelle sich die Situation nämlich ganz anders dar als im Transportgewerbe. Um zu einer Baustelle zu gelangen oder die Brötchen an Backfilialen und Geschäfte auszuliefern, werden keine Berufsfahrer eingestellt, sondern die Handwerker setzen sich selbst hinters Steuer. Sie fahren direkt zum Ausführungsort und erledigen dort den Auftrag – die Lenkzeiten spielen dabei eine völlig untergeordnete Rolle.
Problematisch: grenzüberschreitende Tätigkeiten
Zwar soll in Reaktion auf die Kritik des Handwerks nach dem Vorschlag des Verkehrsausschusses die Geltung der Tachographenpflicht im unteren Gewichtsbereich auf internationale Transporte beschränkt werden. Aber gerade in den Grenzgebieten nach Dänemark, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich gehöre grenzüberschreitende Tätigkeit auch im Handwerk zur normalen beruflichen Praxis in einem zusammenwachsenden Europa, womit sie nach aktueller Bewertung von den Änderungen betroffen wären.
Mehr Kosten, mehr Aufwand
Aus Sicht des Handwerks wäre mit der vorgeschlagenen Änderung zudem nur der erste Schritt zu späteren weiteren Ausweitungen auch auf innerstaatliche Transportvorgänge im unteren Gewichtsbereich getan. Dann wären allein in Deutschland in diesem Gewichtsbereich potenziell rund 2,5 Mio. zusätzliche Fahrzeuge betroffen. Viele davon seien im Handwerk und ähnlichen Branchen außerhalb des Fernverkehrs unterwegs.
Für einen Betrieb würden damit erhebliche Kosten anfallen: Ausgaben von rund 1500 Euro für den Einbau eines Tachographen, die Anschaffung von Kontrollkarten für das Unternehmen und seine Mitarbeiter, der Kauf von Software zur Datenverwaltung sowie regelmäßige Wartungs- und Auslesungspflichten.
Ausweitung der Ausnahmeregelung
Zwar solle die bisherige Handwerkerausnahme innerhalb eines Radius von 100 Kilometern bleiben. Allerdings müsse hier jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob die komplexe Handwerkerausnahme tatsächlich angewendet werden kann. Nach den bisher gemachten langjährigen Erfahrungen gebe es stets eine große Anzahl von Konstellationen im Betriebsalltag, die nicht unter die Ausnahme fallen. Auch diese Rechtsunsicherheit sei nicht zu akzeptieren.
Der einzige Lichtblick des Beschlusses sei die Schaffung einer verbesserten Ausnahmeregelung für das Baugewerbe: Statt den Geltungsbereich weiter auszudehnen, sollte, so der ZDH, auch die Handwerkerausnahme verbessert und in den weiteren Beratungen auf 150 km ausgeweitet werden. (bs/Quelle: ZDH)